Baumfällung

Auch bei diesen Arbeiten verwenden wir in den meisten Fällen die Seilklettertechnik, die auch Fällungen in unwegsamen oder schwer zugänglichen Bereichen ermöglicht.

Genehmigungen

In vielen Gemeinden sind Baumfällungen genehmigungspflichtig.

Details regeln die Vorschriften Ihrer Gemeinde.

Die meisten Orte im Grossraum München haben eine Baumschutzverordnung. Wenn Ihre Gemeinde hier in der Liste nicht aufgeführt ist, kann es sein, dass die Vorschriften online nicht zur Verfügung stehen.

Fragen Sie nach!

 

Anträge zum Baumfällen im Großraum München:

München Dachau Gauting Germering Gräfelfing
Gröbenzell Grünwald Haar Herrsching Hohenbrunn
Kirchheim Neuried Ottobrunn Planegg Pullach
Schäftlarn Starnberg Taufkirchen Unterhaching Unterföhring
Unterschleißheim Vaterstetten      

Hinweis: Erfahrungsgemäß ändern sich manchmal die Adressen der Gemeindeinformationen. Sollte sich auf der verlinkten Seite nicht mehr die Baumschutzverordnung befinden, ist es am besten, die lokale Suche zu nutzen.